Regest
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Als Regest (lateinisch regestum, „Listen-, Verzeichniseintrag“ zu regerere, „zurückbringen; in ein Verzeichnis eintragen“)[1] bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft ein Verzeichnis von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die von rechtlicher Bedeutung sind und das oft mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen versehen ist.
Andere Lexika
- ↑ Regest, das. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache
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