Christoph Willibald Gluck
Aus PlusPedia
Christoph Willibald Gluck, ab 1756 Ritter von Gluck, (* 2. Juli 1714 in Erasbach[1] bei Berching, Oberpfalz; † 15. November 1787 in Wien) war ein deutscher Komponist der frühen Klassik. Er gilt als einer der bedeutendsten Opernkomponisten der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auf dem Weg nach Wien besuchte er Prag, wo er ab 1731 Logik und Mathematik studierte. Er wurde in Wien ansässig und später dort Kapellmeister. Nach der Aufführung seines Antigono (9. Februar 1756) in Rom wurde Gluck von Papst Benedikt XIV. zum Ritter vom Goldenen Sporn erhoben. Seit dieser Zeit verwendete Gluck den Titel „Ritter von Gluck“ oder „Chevalier de Gluck“.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Die Wissenschaft diskutiert immer wieder, ob Glucks Geburtsort Weidenwang sei, wie z. B. schon bei Wurzbach zu lesen, siehe Vorlage:BLKÖ
Kategorien:
- PPA-Kupfer
- Komponist (Klassik)
- Komponist (Oper)
- Komponist (Ballett)
- Komponist (Kirchenmusik)
- Musiker am Habsburgerhof
- Komponist (Deutschland)
- Komponist (Österreich)
- Komponist (Italien)
- Komponist (Frankreich)
- Walhalla
- Mitglied der Accademia dell’Arcadia
- Person als Namensgeber für einen Asteroiden
- Namensgeber für einen Merkurkrater
- Träger des Ordens vom Goldenen Sporn
- Nobilitierter (Heiliger Stuhl)
- Person (Habsburgermonarchie vor 1804)
- Deutscher
- Geboren 1714
- Gestorben 1787
- Mann
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.