Bundesministerium für Bauwesen
Aus PlusPedia
Das Bundesministerium für Bauwesen (auch Bundesbauministerium) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde ursprünglich 1949 als Bundesministerium für Wiederaufbau gegründet. Die Bezeichnung und damit auch die Zuständigkeiten änderten sich im Laufe der Zeit:
1 Chronologie
- Seit März 2018 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Von Dezember 2013 bis März 2018 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
- ab 2005 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- ab 1998 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
- ab 1972 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
- ab 1969 Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen
- ab 1965 Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau
- ab 1961 Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
- ab 1950 Bundesministerium für Wohnungsbau
2 Andere Lexika
Bauminister der Bundesrepublik Deutschland (Stand 8. Dezember 2021)
Eberhard Wildermuth | Fritz Neumayer | Victor-Emanuel Preusker | Paul Lücke | Ewald Bucher | Bruno Heck | Lauritz Lauritzen | Hans-Jochen Vogel | Karl Ravens | Dieter Haack | Oscar Schneider | Gerda Hasselfeldt | Irmgard Schwaetzer | Klaus Töpfer | Eduard Oswald | Franz Müntefering | Reinhard Klimmt | Kurt Bodewig | Manfred Stolpe | Wolfgang Tiefensee | Peter Ramsauer | Barbara Hendricks | Horst Seehofer | Klara Geywitz
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.