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Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder erwachsenen, besonders gefährdeten Personen (z. B. Kranke, Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene, Patientinnen bzw. Patienten, die sich in Psychotherapie befinden). Diese Handlungen sind grundsätzlich in den meisten Staaten als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Bis in die 1970er Jahre hatten einige dieser Straftatbestände in Deutschland die Bezeichnung Unzucht mit Minderjährigen.[1]
Bundesrepublik Deutschland
Das durch die Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs geschützte Rechtsgut ist die sexuelle Selbstbestimmung. Diese kann durch die Missbrauchshandlung grundsätzlich in zweierlei Weise verletzt werden: Zum einen kann eine Handlung gegen oder ohne den Willen des Opfers vorgenommen werden, zum anderen kann eine Handlung scheinbar einvernehmlich vorgenommen werden, wobei der Täter jedoch dieses scheinbare Einvernehmen unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungskompetenz des Opfers oder einer besonderen Beziehung zu seinem Opfer herbeiführt. Heutzutage gibt es die folgenden Rechtsbegriffe:[2]
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
Vereinigte Staaten von Amerika
Die Rechtslage in den USA ist nicht einheitlich, sie unterscheidet sich je nach Bundesstaat. In vielen Staaten gibt es zusätzliche Vorschriften, die bei Altersdifferenzen der Beteiligten von höchstens 2–5 Jahren (in Utah bis 10 Jahren) unter der Voraussetzung, dass die sexuellen Handlungen unter gegenseitigem Einverständnis vorgenommen wurden und alle beteiligten Personen mindestens 14–16 Jahren alt sind, keine oder nur eine geringe Strafe vorsehen.
Siehe auch
- Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche
- Sexueller Missbrauch in der protestantischen Kirche
Einzelnachweise
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