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Vereinsausschluss

Aus PlusPedia
Version vom 9. Juni 2023, 08:49 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (dieser Satz ist nicht trivial !)
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Der Vereinsausschluss ist in der Satzung eines Vereins geregelt. Er kann zum Beispiel durch den Vorstand erfolgen und wird durch die Mitgliederversammlung endgültig festgestellt. Es gelten strenge Regeln, die erfüllt sein müssen. Ein eventuell vorgesehener Vereinsausschluss durch den Vereinsvorstand muss zwingend in der Satzung geregelt sein. Dem Beschuldigten muss die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben werden.


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Weblinks

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Vereinsausschluss) vermutlich nicht.