Zensur in Deutschland
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Die Zensur in Deutschland hat eine lange Geschichte. Sie wird immer wieder im Zusammenhang mit Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit, der Freiheit der Kunst sowie im Zusammenhang mit dem Jugendschutz diskutiert.
Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation hatte der Reichshofrat das Recht der Zensur, das seit Erfindung des Buchdrucks von staatlicher Seite, teilweise auch sehr unterschiedlich von den Landesfürsten ausgeübt wurde. Die erste wirkliche Pressefreiheit gab es in Deutschland zunächst nur Anfang des 19. Jahrhunderts,[1] mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde sie im Grundgesetz garantiert.
1 Siehe auch
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
2 Einzelnachweise
- ↑ Buchdruck, Zensur, Browser – eine kleine Geschichte der Massenmedien, DIE ZEIT online 28. August 2008]
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