Weinanbaugebiet
Weinanbaugebiet bzw. Weinbaugebiet ist eine geografische Region, in der Wein angebaut wird, für die Landschaft und Landwirtschaft zugleich prägend sind. Der Begriff Weinanbaugebiet wird zum Beispiel im § 3 des deutschen Weingesetzes genannt, im Volksmund heißt es auch Weingebiet. Für bestimmte Qualitäten wurden in Deutschland folgende Gebiete festlegt:
- Ahr
- Baden
- Franken
- Hessische Bergstraße
- Mittelrhein
- Mosel
- Pfalz
- Rheingau
- Rheinhessen
- Saale-Unstrut
- Sachsen
- Württemberg
Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2012 rund 102.000 Hektar.[1] Oft darf in einem Weinbaugebiet Wein mit einer konkreten Bezeichnung (siehe Marke (Recht), die sich meist auf dieses Weinbaugebiet bezieht, angebaut werden. Die Begriffe sind in den Ländern zwar unterschiedlich, innerhalb der EU jedoch inzwischen einheitlich geregelt. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.
Andere Lexika
- ↑ Deutscher Wein – Statistik 2013/2014. Deutsches Weininstitut, 2014. Abgerufen am 15. Juni 2017. (PDF; 725 kB)
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