Vorrangprüfung
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Vorrangprüfung bedeutet in Deutschland, dass die Arbeitsagenturen bei der Vermittlung einer Arbeitsstelle inländische Arbeitnehmer bevorzugen müssen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, vorbereitet durch Horst Seehofer (CSU), verzichtet seit 2019 auf diese Vorrangstellung. Diese Änderung erfolgte in Absprache mit den zuständigen Ministern der Großen Koalition (CDU und SPD).
Die AfD (Partei) sprach sich dagegen für eine Beibehaltung der Vorrangprüfung aus.
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
3 Andere Lexika
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