Volkseigener Betrieb

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Propagandabild aus dem VEB Berliner Glühlampenwerk

Der Volkseigene Betrieb (kurz VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Diese Rechtsform wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung nach der Enteignung von Privatunternehmen geschaffen. Angeblich erfolgte die Enteignung durch Volksentscheid. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 Sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt und für die Wirtschaft der Sowjetunion ausgebeutet worden. 1948 wurde die Vereinigung Volkseigener Betriebe für das Land Sachsen gegründet. Die Betriebe wurden ab 1949 der DDR übergegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,[1] Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit Staatsbetriebe. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL).[2] Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) unterstellt. Fast alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet.[3] 1950 entstand das Industrieministerium der DDR[4] und die von diesem angeleitete Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB).[3] Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 wurden die letzten 33 Betriebe als VEBs in das Eigentum der DDR überführt. Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die Kombinate. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig.

1 Einzelnachweise

  1. Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR. In: Anton Zottmann u. a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW). Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 (Digitalisat bei Google Books).
  2. Günther Zell, Rainer Waterkamp: Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR. S. 27.
  3. 3,0 3,1 Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 10 f.
  4. Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit: http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.

2 Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway