Talmud 3. Ordnung

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Hauptartikel Talmud

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1 Ordnungen und Traktate

2 Dritte Ordnung

3. Ordnung: Naschim („Frauen“):
rituelle Frauengesetze, Ehe und Eherecht (Verlöbnis, Vertrag, Bruch, Scheidung, Schwagerehe), Gelübde und Nasirat.

3.1 Jebamot/Jewamot („Schwägerinnen“, auch vokalisiert als Jawmut / Jabmut, Schwagerschaft; manchmal Naschim, Frauen, genannt; 16 Kapitel):
Behandelt Schwagerehe, Leviratsehe, Eheverbote [1]; darüber hinaus Aufnahme von Ammonitern usw. in die Gemeinde; Stellung der Proselyten; Weigerung einer Unmündigen, bei ihrem Mann zu bleiben; Bezeugung des Todes eines Ehemanns.

3.2 Ketub(b)ot (Heiratsverträge, Eheurkunden; eigentlich: "das Geschriebene", "Hochzeitsverschreibungen"; 13 Kapitel):
Handelt über den Ehevertrag, Kidduschin, formelles Verlöbnis, bei dem der Ehevertrag (Ketuba) unterschrieben wird, womit die Frau bereits rechtskräftig verheiratet ist, obwohl sie noch nicht mit dem Mann zusammenleben darf, bevor nicht die Heimführung, die tatsächliche Hochzeit (nissuin) unter der chuppa, stattgefunden hat (vgl. weiter bei Kidduschin, 3. Ordnung, 7. Traktat); Ketubba ist sowohl der Ehevertrag als auch die in ihm der Frau für den Fall der Scheidung oder des Todes des Mannes ausgesetzte Summe; weiter: über die Heirat von Jungfrauen; Strafgeld bei Vergewaltigung eines Mädchens; Pflichten des Manns und der Frau gegeneinander; Besitz der Frau; Erbrecht nach der Frau; Rechte der Witwe.

3.3 Nedarim ("Gelübde"; 11 Kapitel):
Über Gelübde [2]; Aufhebung von Gelübden; Qorban; vier von vornherein ungültige Gelübde; Notlügen; Deutung von Gelübden; welche Gelübde kann ein Gelehrter erlassen? Wer kann einer Frau oder Tochter die Gelübde aufheben, welche Gelübde?

3.4 Nazir/ Nasir („Nasiräer“; 9 Kapitel), auch: Nezirut, "Nasiräergelübde":
Über das Nasiräat, den Nasiräer und sein Gelübde / Asketentum zur Zeit des Tempels; Nasir = "Geweihter", Nasiräer, der ein freiwilliges Gelübde abgelegt hat, auf eine gewisse Zeit sich des Weines zu enthalten und sein Haupthaar nicht zu scheren, sondern lang wachsen zu lassen (Nu 6); auch über Nasiräergelübde von Frauen und Sklaven.

3.5 (3.6) Gittin („Scheidebriefe“, "Scheidungsurkunden"; 9 Kapitel):
Scheidungsrecht (Ehescheidung, Ausstellung des Get) [3]; in Gittin finden sich auch die Geschichte von Kamza und Bar-Kamza zur Veranschaulichung von grundlosem Hass (ssinat chinam) sowie die Traditionen über die beiden grossen Aufstände der Jahre 66-70 und 132-135 (55b-58a)

3.6 (3.5) Sota(h) ("die Ausschweifende", "untreu Werdende"):
Die des Ehebruchs verdächtige Frau; 9 Kapitel; Gesetze über den Ehebruch (vgl. Nu. 5); Durchführung des Eifersuchtsordals vor dem grossen Gerichtshof; Unterschiede zwischen Israeliten und Priestern in Rechten und Strafen; wann gibt man das "Eifersuchtswasser" nicht zu trinken?
Nur auf hebräisch zu sagende Formeln; Tötung eines Kalbes durch Genickbruch, wenn ein Mörder unbekannt bleibt/nicht gefunden wird (dieser Brauch hörte später mit dem Überhandnehmen der Mordfälle auf); im Anhang: Vorzeichen des Messias.

3.7 Qidduschin/ Kidduschin („Antrauung“, "Verlöbnis"; wörtlich: "Heiligungen"; 4 Kapitel):
Behandelt die Antrauung/Verlöbnis und andere Ehefragen.
Was ist im Grundsatz die orthodoxe Lehre von der Ehe, wie gestaltet sich eine jüdische Hochzeit?
Wenn ein Mann eine Frau heiraten will, muss er sie in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen erwerben, und danach wird sie seine Frau. Mit einem von den drei folgenden Dingen kann eine Frau erworben werden:
1. mit Silber (oder Geld; auf hebräisch das gleiche Wort: Kessef),
2. mit einer Urkunde (so genannte Eheurkunde), Schetar, oder
3. durch Beischlaf, Biah (die Weisen untersagten diese Form der Besitznahme).
Diese Dinge werden überall als Eheschliessung oder Anlobung bezeichnet.
Und eine Frau, die auf eine dieser drei Arten erworben wurde, wird als geheiligt oder angelobt bezeichnet. Der Ring Von den drei Formen der Besitznahme hat sich heute nur noch die durch Silber / Geld erhalten.
Die Höhe des Betrages ist nicht festgelegt, heute gilt als üblich die Anheiligung / Besitznahme durch einen einfachen Goldring. Das Anlegen des Ringes ist ein zentrales Element bei der Chuppa und der Eheschliessung. Dieser Akt symbolisiert nicht etwa die Eheschliessung, sondern er vollzieht sie. Aus diesem Grund muss der Bräutigam den Ring gekauft haben, sonst ist die Eheschliessung nicht rechtsgültig. Der Vorschrift gemäss müssen beide Ringe den gleichen Wert haben, und es muss ein Goldring ohne Schmucksteine oder eine sonstige Verzierung sein, und er muss aus einem Stück gegossen sein.

Der Mann heiligt durch seine Eheschliessung die Frau, er wird umgekehrt nicht durch sie geheiligt:
Er ist der Mann (hebr. = Besitzer), und sie ist seine ihm angetraute Frau. Der Bräutigam sagt bei seiner Eheschliessung:
"Du bist mir mit diesem Ring geheiligt, nach dem Glauben Moses und Israels."
Danach ist sie jedem anderen Mann verboten.
Die Verlobung: Früher gab es eine klare Trennung zwischen der Verlobung (= Eheschliessung) und der Heirat (= die Frau zieht in das Haus ihres Mannes ein). Heute findet beides zur gleichen Zeit in einer Zeremonie statt. Die Verlobung (Erusin = Anloben) ist heute eine gegenseitige Verpflichtung, zu gegebener Zeit einander zu heiraten. Diese Verpflichtung wird im Rahmen eines "Abkommens" aufgesetzt, in dem die Verpflichtungen der Schwiegereltern festgehalten werden, deren Kinder heiraten. In diesen "Bedingungen" ist das Hochzeitsdatum festgelegt sowie auch, wer für die Kosten der Hochzeit und die Bedürfnisse des jungen Paares aufkommt. Diese Bedingungen sind im allgemeinen bindend. Die Eheschliessung ist nur dann gültig, wenn beide Partner ihre volle Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn die "Bedingungen" unterschrieben werden, zerbricht man einen Teller - so wie der Bräutigam später bei der Hochzeit ein Glas zerbricht.[4]

Später wurde aus Erusin > Kidduschin, heiligende Bestimmung; und die Eheschliessung heisst Nissuin.
Der Schabbat vor der Chuppa Am Schabbat vor der Hochzeit ehrt man den Bräutigam durch das Aufrufen zur Toralesung und meistens zum Maftir, danach liest er dann die Haftara. In der Synagoge singt man zu seinen Ehren Lieder, und die Frauen werfen von der Frauengalerie Süssigkeiten auf ihn herab, damit das Leben des jungen Paares versüsst wird. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass die Braut bei dieser Gelegenheit nicht in der Synagoge anwesend ist, denn das Paar sieht sich mehrere Tage vor der Hochzeit nicht. In einigen Gemeinden sieht es sich erst am Hochzeitstag selbst in dem Augenblick wieder, in dem der Bräutigam sich anschickt, das Gesicht der Braut mit dem Brautschleier zu verdecken. Am Schabbat vor der Hochzeit findet ein grosser Kiddusch statt, bei dem der Bräutigam aus der Tora zitiert.
In der Zwischenzeit leisten die Freundinnen der Braut, die zu Hause geblieben ist, Gesellschaft. Dieser Schabbat heisst ihr zu Ehren "Schabbat der Braut". Der Bräutigam wird dagegen an seinem Hochzeitstag als König betrachtet, und deshalb begleitet man ihn am Tag seiner Hochzeit auch genauso, wie man einen König begleiten würde. Der Tag der Hochzeit Der Tag der Hochzeit wird dem Datum entsprechend festgelegt, das für den ersten Geschlechtsverkehr des jungen Paares in der Hochzeitsnacht geeignet ist (entsprechend der Menstruation der Braut; sie muss in der Hochzeitsnacht rein sein).
Andere Gesichtspunkte (ob der Festsaal frei ist, Verwandte aus dem Ausland anreisen können, Prüfungen abgelegt sind o. Ä.) spielen dabei erst in zweiter Linie eine Rolle. Bevor die Braut unter die Chuppa tritt, muss sie sich in der Mikwe gereinigt haben. Für Braut und Bräutigam ist der Hochzeitstag wie ein Versöhnungstag, an dem sie ein ganz neues Kapitel ihres Lebens beginnen. Es ist ein Tag, an dem sie vor sich Rechenschaft ablegen, an dem sie füreinander Verantwortung übernehmen. Entsprechend der Halacha fastet das junge Paar am Tag seiner Hochzeit, um sich einerseits ganz auf Ernst und Bedeutung der Hochzeit zu konzentrieren, und andererseits, um sich daran erinnern zu lassen, dass es jetzt an der Zeit ist, die Jugend hinter sich zu lassen und die Ehe als neue Menschen zu beginnen. Der Mensch wird erst dann als Mensch bezeichnet, wenn der Mann die Frau gefunden hat; denn vorher haben sie noch nicht das Stadium der Vollkommenheit erreicht. Die Vorschriften für das Fasten verlangen vom Bräutigam und von der Braut, dass sie bis nach der Eheschliessung fasten. Findet die Hochzeit allerdings in den späten Abendstunden statt, dürfen sie, sobald die ersten Sterne am Himmel zu sehen sind, eine leichte Mahlzeit essen. (An bestimmten Tagen muss das Paar überhaupt nicht fasten; an bestimmten Tagen findet überhaupt keine Hochzeit statt.) Es ist üblich, dass die Eltern der Braut dem Bräutigam am Hochzeitstag einen neuen Tallit schenken, in den er sich am Tag nach der Hochzeit für das Morgengebet einhüllt. Der Bräutigam schenkt seiner Braut an diesem Tag seinerseits ein Gebetbuch, auf dessen Rücken ihre Initialen eingeprägt sind, einen Blumenstrauss (den er zur Hochzeit mitbringt) und eine kleine Flasche Parfüm. Die Ketubba Als erster Akt am Hochzeitsabend wird die Ketubba, d.h. der Ehevertrag, von zwei Zeugen (die nicht zur Familie gehören dürfen) und dem Bräutigam unterschrieben. Das muss vor der Hochzeit stattfinden; denn es ist verboten, mit einer Frau allein zu bleiben, ohne dass eine Ketubba ihre Rechte sichert. Die Ketubba ist eine Urkunde, die die Rechte der Frau aufführt, zu denen sich der Ehemann verpflichtet (3 Rechte):
1. Unterhalt (Sch´era),
2. Bekleidung (Kesuta),
3. Geschlechtsverkehr (Onata).
Sie regelt auch die Versorgung der Frau mit dem Vermögen des Mannes im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Ehemannes.

Die Hochzeit selbst:
Nach der Unterschrift unter die Ketubba beginnt sogleich die Hochzeit selbst. Die Braut sitzt auf ihrem Brautstuhl; zu ihrer Seite stehen die beiden Mütter. Den Bräutigam begleiten die beiden Väter, während er auf sie zugeht, um ihr Gesicht für die Zeremonie unter der Chuppa und den Weg dorthin zu bedecken. Die Brautführer werden als "Schuschbinim" bezeichnet. Da der Bräutigam am Tag seiner Hochzeit einem König gleicht, geht er nicht allein, sondern erhält zu Ehren des Tages eine Begleitung, genau wie auch die Braut. Diese Brautführer sind in der Regel die Eltern: zwei Väter für den Bräutigam und zwei Mütter für die Braut. Der Bräutigam geht zur Braut wie Gott auf den Sinai in einer Feuerwolke herniederstieg. Die Brautführer und die Gäste halten während der Hochzeitszeremonie Kerzen in den Händen.
Der Bräutigam, von den beiden Brautführern begleitet, die Kerzen in den Händen haltend, schreitet zum Brautstuhl, auf dem die Braut sitzt. Er ergreift den Schleier auf ihrem Kopf mit beiden Händen und bedeckt damit ihr Gesicht, damit bringt der Bräutigam seinen Besitzanspruch auf seine Partnerin zum Ausdruck.
Der Rabbiner sagt zur Braut den gleichen Segen, den Rebekka während ihrer Hochzeit mit Isaak hörte:
"Du, unsere Schwester, werde Mutter von tausendmal Zehntausend!"
Vom Brautstuhl schreitet der Bräutigam zur Chuppa, und während er schon unter ihr steht, wird die Braut zu ihm geführt. Es ist ein weit verbreiteter Brauch, dass die Braut mit ihren Brautführern den Bräutigam siebenmal umkreist, bevor sie sich neben ihn stellt. Nach dem Segensspruch über den Wein sagt der Rabbiner den Segensspruch für die Verlobung. Braut und Bräutigam nehmen einen Schluck Wein. Danach werden zwei Zeugen aufgerufen, um der Eheschliessung selbst beizuwohnen, wenn sich der Bräutigam an die Braut wendet und zu ihr sagt:
"Du bist mir mit diesem Ring nach der Religion Moses und Israels geheiligt".
Damit streift er ihr den Ring über den Zeigefinger ihrer rechten Hand (keinen anderen Finger!). Nun liest der Rabbiner die Ketubba vor, und der Bräutigam legt sie mit der rechten Hand in die rechte Hand der Braut. Dann sagt der Rabbiner die sieben Segenssprüche der Eheschliessung:
1. Frucht des Weinstocks,
2. alles zu seiner Ehre erschaffen,
3. den Menschen gebildet,
4. den Menschen nach seinem Bilde,
5. die unfruchtbar war, in ihr versammeln sich ihre Kinder in Freude,
6. dass sich die Liebenden freuen,
7. Dank an Gott.
Braut und Bräutigam trinken nach den sieben Segenssprüchen nochmals einen Schluck Wein, und der Bräutigam zertritt das Glas mit dem rechten Fuss (in einigen Gemeinden zertritt er es zu einem anderen Zeitpunkt), denn gerade bei der Gründung der eigenen privaten Familie betont man die Verbindung und Identifizierung mit dem Haus Israel als Ganzem, dessen Symbol - der Tempel - immer noch zerstört ist und dessen Bewohner grösstenteils immer noch zerstreut in der Diaspora leben. Das Glas ist Ausdruck der Identifizierung mit der Zerstörung und der Unvollkommenheit. Nach anderen symbolisiert das Glas die Zerbrechlichkeit der Ehe. Die Eheschliessungszeremonie endet damit, dass sich das Paar in ein Zimmer zurückzieht, in dem es allein ist. Die Zeugen der Eheschliessung begleiten Braut und Bräutigam bis zu diesem Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal als Mann und Frau gegenüberstehen. Hier essen sie auch ihre erste leichte Mahlzeit nach dem Fasten und nach der Erregung durch die Ereignisse um die Hochzeit. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die Eheschliessungszeremonie beendet. In den orientalischen Gemeinden ist dies erst nach dem Hochzeitsmahl in der Hochzeitsnacht der Fall. Es sollte hervorgehoben werden, dass der Geschlechtsverkehr in der Hochzeitsnacht im Judentum als eine Pflicht gilt wie jede andere, die beide Parteien erfüllen müssen. Angesichts dessen sieht die Halacha vor, dass das junge Paar seine Kontakte fortsetzen darf, selbst wenn nach der ersten Berührung jungfräuliches Blut fliesst. Nach den ersten Kontakten in der Hochzeitsnacht gilt die Frau als unrein für vier bzw. fünf Tage, danach beginnt sie ggf. mit der rituellen Reinigung (vgl. Nida). Das Judentum betont auch die Bedeutung, sich mit Braut und Bräutigam an ihrem Hochzeitstag zu freuen, und diese Freude ist eine Pflicht. Sie kommt nicht in einem aufwändigen Festmahl, noch in einem lauten Orchester zum Ausdruck, sondern in der aufrichtigen Freude, durch Gesang und Tanz vor der Braut. Zur Hochzeit gehört auch die Pflichtmahlzeit, in deren Verlauf Torakommentare und erneut die "sieben Segenssprüche" von den Anwesenden zu hören sind. Diese Mahlzeit kann auch später, im engeren Familienkreis, stattfinden und wird im Verlaufe von sieben Tagen wiederholt (z. B. Familie des Bräutigams, der Braut, Arbeitskollegen, Kommilitonen usw.: Schewa Jamim Hamischte). Dort kann man sich viel intensiver um seine Gäste kümmern und seinerseits von ihnen Freundschaft und Anerkennung empfangen. Eine "Hochzeitsreise" kennt die jüdische Tradition nicht. Entsprechend den Vorschriften über die Reinhaltung der Familie darf der junge Ehemann seine Frau nach der Hochzeitsnacht nicht anrühren.

3 Fussnoten

  1. Leviratsehe, Jibbum, gesetzlich vorgeschriebene Ehe einer kinderlosen Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, Dt. 25, Thema der biblischen Tamar- / Gen. 38, und Ruth-Geschichte; Leviratsehe konnte durch Chaliza (Chaliza / Chaluza = "Ausziehen", nämlich des Schuhs) abgelöst werden, welche Zeremonie später die Leviratsehe gänzlich ersetzt hat.
  2. hierin das "Patriotismus-Gebot" für den Juden, Staatstreue ist religiöse Vorschrift, ist Gesetz wie von Gott, Nedarim 28b.
  3. einige Erläuterungen:
    - Get, Plural Gittin; Sefer keritut, der Scheidebrief des Mannes an die Frau. Die Frau muss mit der Scheidung einverstanden sein. Sie kann auch Bedingungen in bezug auf Unterschrift und monatliche Alimentenzahlungen stellen, bevor sie die Scheidungsurkunde akzeptiert.
    - Aguna = "Angekettete", eine verlassene Ehefrau, deren Ehemann sich weigert, eine religiöse Scheidung, einen Get, zu gewähren (es gab Fälle, in denen versucht wurde, den Mann durch – teils jahrelange – Haft zum Einverständnis mit der Scheidung zu zwingen. Die "Aguna" darf nach der Halacha nicht wieder heiraten, solange der Tod des Mannes nicht erwiesen ist (ein grosses Problem, z. B. bei im Kriege Verschollenen).
    Eine religiöse Scheidung gibt es nur mit Zustimmung des Ehemannes. Frauen ohne Get (Scheidebrief) sind aus religiöser Sicht trotz ziviler Scheidung nach wie vor an ihren Ehemann gebunden. Sie können innerhalb der Orthodoxie nicht wieder heiraten, und wenn sie es ausserhalb tun, werden etwaige Kinder aus dieser Ehe nicht als legitim anerkannt.
    Männer können dagegen erneut heiraten, ohne dass ihnen oder möglichem Nachwuchs Konsequenzen drohen.
    - Mamser, Mamserim: Nachkomme(n) aus einer halachisch verbotenen Beziehung, etwa aus bestimmten blutsverwandten Beziehungen, oder das aussereheliche (nicht das uneheliche) Kind einer jüdischen Frau mit einem Juden. Mamser gelten zwar als Juden, sind auch in allen rechtlichen Belangen gleichberechtigt, dürfen aber keinen Juden untadeliger Herkunft, sondern nur andere Mamser oder aber Proselyten heiraten. Auch ihre Kinder und Kindeskinder gelten für immer als Mamserim.
  4. Im Unterschied dazu: Schidduch = vorläufige Entscheidung einer Verhandlung um eine mögliche Ehe, insbesondere in vorwiegend ostjüdischen Familien; enthält auch Tenaim: Bestimmungen, die bei einer Entlobung erfüllt werden müssen. Anlässlich der Zusammenkunft beider Familien zur Unterzeichnung der Tenaim findet selbstverständlich eine kleine Feier statt, die auch eine bestimmte Zeremonie begleitet.

4 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Talmud 3. Ordnung) vermutlich nicht.




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