Talmud 1. Ordnung

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hauptartikel Talmud

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Ordnungen und Traktate

2 Erste Ordnung

1. Ordnung: Seraim / Zera'im ("Saaten", "Samen"):
Die vorgeschriebenen Benediktionen, Landwirtschaft, Pflichtabgaben von Bodenerzeugnissen an Priester, Leviten und Arme, Brachjahr des Ackers und Schonzeit der Früchte.

1.1 Brachot / Berachot / Berakhot („Segen“, „Segenssprüche“; umfasst 9 Kapitel):
Benediktionen und andere Gebetsvorschriften, landwirtschaftliche Vorschriften, Nennung des Gottesnamens bei der Begrüssung; enthält auch ein "Traumbuch" (bT 55a-57b, hat aber bereits palästinische Quellen); einziger Mischnatraktat der Ordnung Zeraim, zu dem es Gemara gibt, offenbar, weil die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Gesetze nur in Palästina galten.

1.2 Pe’ah / Pea („Ecke“; 8 Kapitel):
Ackerecken / Ackerwinkel für Arme, Armenrecht allgemein; Nachlese; Vergessenes; der Armenzehnte; der reisende Arme.

1.3 Demaj / Dammai / Demai („Zweifelhaftes“; 7 Kapitel):
Zweifelhaft Verzehntetes, Früchte verzehntet oder nicht; wann nachverzehnten?

1.4 Kilajim / Kilaim ("zweierlei", "Heterogenes", "Verschiedenartiges", "Mischungen"; 9 Kapitel):
Behandelt die unerlaubte Vermischung verschiedener Arten einer Gattung, besonders Pflanzen (Mischsaaten) und Tiere (Tierkreuzungen), Mischgewebe [Vermischungen auf drei Gebieten verboten: Tiere: Tiere verschiedener Art sollen sich nicht begatten (Nutzung aber erlaubt). Nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen ("Ochse und Esel" bezieht sich an allen Stellen auf alle Tiere). Pflanzen: Die Felder sollen nicht mit zweierlei Art besät werden. Bäume sollen nicht gepfropft werden, um die Art zu verbessern. Im Weinberg dürfen keine anderen Pflanzen angebaut werden (Nutzung eines derartigen Ertrags streng verboten). Kleider/Gewebe: Beim Vermischen von Geweben verbietet die Tora nur das Vermischen von Wolle und Flachs/Leinen (und zwar in einem Kleidungsstück; gemeinsam dürfen sie durchaus getragen werden, z.B. Wollpullover über Leinenhemd). Ein solch gemischtes Gewebe heisst Schatnes (Schaatnes). Wer das Verbot streng befolgt, bezieht es auch auf Sofas, Lehnstühle und andere Polstermöbel]; über Bastarde.

1.5 Schwiit /Schewiit / Schebiit ("Siebtes", "Siebentes Jahr"; umfasst 10 Kapitel):
Das siebente Jahr, Sabbatjahr; Schemitta / Schmitta, "Erlass", im pentateuchischen Gesetz Brach- (Ruhe-)jahr des Bodens, alle sieben Jahre wiederkehrend (nach sieben Sabbatjahren ein Jubeljahr);
Brachjahr (Erlassjahr):
Im Judentum hat die Zahl Sieben ein ganz besonderes Gewicht. Der siebte Tag ist der heilige Ruhetag; das siebte Jahr (Brachjahr) ist das Jahr, in dem das Land brachliegt. Die Gesetze für das Brachjahr sind umfangreich und kompliziert. Vor allem haben wir es hier mit drei Dingen zu tun:
1) dem Verbot, den Boden im siebten Jahr zu bebauen;
2) dem Verzicht auf die Ernte und Früchte dieses Jahres;
3) dem Schuldenerlass am Ende des siebten Jahres; Prosbul,
Erklärung vor Gericht = pros boulen, dass man die Schulden jederzeit zurückfordern darf; die Vorschriften zum Brachjahr sind eng verbunden mit denen des Jobeljahrs.
Jobeljahr/Jubeljahr:
Das Jobeljahr findet nach sieben siebenjährigen Zyklen einmal alle 50 Jahre statt. In diesem Jahr wird das gekaufte Land seinem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, hebräische Sklaven werden freigelassen und Tagelöhner entlassen, der Boden wird nicht bebaut, und man verzichtet wie im siebten Jahr auf die Ernte. Das Gesetz über das Jobeljahr gilt aber erst wieder, wenn ganz Israel im eigenen Lande wohnt. Das Jobeljahr wird durch Schofarblasen angekündigt.

1.6 Trumot / Terumot ("Abgaben", "Heben", "Hebe-Gaben"; 11 Kapitel):
Über die Hebe / Priesterhebe, Abgaben an Priester (Kohanim) und Leviten.

1.7 Ma’aserot / Maasrot / Maaserot / Masserot / Maaser Rischon (Maasser "Zehent" / bzw. "erster Zehnter"; 5 Kapitel):
Zehnte, Verzehntung, Steuerabgaben an die Leviten ohne Land.

1.8 Ma’aser scheni / Maaser Scheni: zweiter Zehnt(er), Abgabe des zweiten Zehnten; umfasst 5 Kapitel; zweiter Zehnter bzw. dessen Geldwert in Jerusalem zu verzehren; der Weinberg im vierten Jahr; Wegschaffung (bi'ur) des Zehnten.

1.9 Challah ("Erstlingskuchen", "Teig"; 4 Kapitel):
Teighebe (Challa, Teighebe/ Brothebe):
Absonderung der Erstlingsgabe vom Brotteig, nur in Israel geboten, und nur, wenn sich das ganze Volk dort eingestellt hat. Wurde aber bereits auch im Ausland, befolgt, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Die Challa wird nach dem Kneten vom Teig abgesondert. Sie besteht nur aus dem Teig einer der fünf Getreidesorten und Wasser. Die Mindestmenge, von der man eine Challa absondern muss, beträgt etwa 1 700 Gramm. Dazu spricht man eine Benediktion. Ist die Teigmenge geringer (aber mindestens 1 200 Gramm), sondert man zwar Challa ab, spricht aber in diesem Fall keine Benediktion. Die heute abgesonderte Menge entspricht der Grösse einer Olive (etwa 27 Gramm). Sie wird im allgemeinen verbrannt. Am Schabbat und an Feiertagen wird keine Challa abgesondert. Die Absonderung der Challa ist eine Pflicht der Hausfrau. In Bäckereien, Konditoreien und öffentlichen Küchen muss ein Mann diese Aufgabe übernehmen, wenn es im ganzen Betrieb keine Frau gibt. Das Gebot über die Absonderung der Challa ist eines von drei Geboten, die nur für Frauen gelten (1. Absonderung der Challa, 2. die Nida und 3. das Lichteranzünden am Sabbatabend).

1.10 Orlah / Orla ("Vorhaut", "Unbeschnittenes"; 3 Kapitel):
„Vorhaut“ der Bäume, Baumbeschneidung, über dreijährige Schonzeit für Baumfrüchte etc. (Lev 19,23-25) [1].

1.11 Bikkurim („Erstlinge“; 3 Kapitel):
Darbringung der Erstlingsfrüchte (an Schawuot); viele Mischna- und Talmudtexte fügen ein 4. Kapitel an über den Zwitter (androgynos)


3 Fussnoten

  1. Orla, "Vorhaut"; "Wenn ihr in das Land kommt und einen Fruchtbaum pflanzt, sollt ihr seine Früchte behandeln, als ob sie seine Vorhaut wären. Drei Jahre lang sollen sie für euch etwas Unbeschnittenes sein, das man nicht essen darf. Im vierten Jahr sollen alle Früchte als Festgabe für den Herrn geheiligt sein ( = sie werden zur "vierten Pflanzung" und dürfen in Jerusalem gegessen oder ausgelöst werden). Erst im fünften Jahr dürft ihr die Früchte essen und den Ertrag für euch ernten" (3. Mose 19)

4 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Talmud 1. Ordnung) vermutlich nicht.




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway