Finanzamt
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Das Finanzamt ist als örtliche Behörde die untersten Stufe der staatlichen Finanzverwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Finanzämter sind im wesentlichen für die Steuern zuständig. Eine natürliche Person ist in der Bundesrepublik Deutschland und auch in vielen anderen Staaten zunächst am jeweiligen Wohnort bzw. Hauptwohnsitz steuerpflichtig. Die gilt insbesondere für die Einkommensteuer. Nach § 17 des deutschen Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) sind die Finanzämter auch für die Verwaltung weiterer Steuern zuständig.
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