Finanzverwaltung

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Die Finanzverwaltung (auch Steuerverwaltung) ist der derjenige Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern sowie für die Zuteilung der Ausgaben zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Auf Bundesebene sind das Bundesfinanzministerium als oberste Steuerbehörde und ihm nachgeordnete Oberbehörden für die Steuerverwaltung verantwortlich. Auf Länderebene steht das Finanzministerium an der Spitze der Steuerverwaltung.

1 Struktur und Aufgaben der Finanzverwaltung

Die Einziehung und ggf. Erstattung von Steuern unterliegt in Deutschland mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchsteuern dem jeweils zuständigen Finanzamt, welche Teil der Finanzverwaltung eines Landes ist.

Landesfinanzbehörden sind die Finanzministerien als oberste Behörden und die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden, wobei die örtlichen Finanzämter die unterste Ebene der Behörden darstellen.

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