Spiegel-Affäre

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Die Spiegel-Affäre wurde durch die Ausgabe 41/1962 vom 10. Oktober des Wochenmagazins Der Spiegel ausgelöst und war für die Bundesrepublik Deutschland ein politischer Skandal. Unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ hatten Hans Schmelz und der spätere Staatssekretär und Regierungssprecher Conrad Ahlers einen Artikel verfasst, der sich unter anderem auf Resultate des NATO-Manövers „Fallex 62“ stützte und die Verteidungspolitik unter Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß kritisierte. Die Regierung behauptete, dass für den Artikel geheimzuhaltende militärische Informationen verwendet worden waren. Bundesanwalt Siegfried Buback ordnete daraufhin wegen des Verdachts des Landesverrats Durchsuchungen und Beschlagnahmen beim Spiegel und diversen Mitarbeitern an, ließ den Herausgeber Rudolf Augstein, Ahlers und weitere Redakteure verhaften und in Untersuchungshaft stellen. Sie wurden innerhalb von Wochen nach und nach wieder aus der Untersuchungshaft freigelassen, Augstein nach 103 Tagen.

Die Vorwürfe führten nicht zu einer Anklage, so dass der Spiegel gestärkt aus der Affäre hervorging.[1] Im Januar 1966 wollte der Spiegel-Verlag durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass die Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahme gegen die Pressefreiheit verstoßen habe, die Verfassungsbeschwerde wurde aber abgewiesen.[2]

BRD-Behörden machten seitdem nicht wieder einen ernsthaften Versuch, im Gewerbe des politischen Journalismus vielfach vorkommende Fälle von Verrat von Dienst- und Staatsgeheimnissen und ähnlichen Delikten strafrechtlich zu ahnden. Inzwischen müssen Journalisten, die sich der Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses schuldig machen, auch offiziell nicht mehr mit Bestrafung rechnen.[3][4]

1 Einzelnachweise

  1. Caspar von Schrenck-Notzing: Charakterwäsche. Die Re-education der Deutschen und ihre bleibenden Auswirkungen, S. 228 f.
  2. „Spiegel-Urteil“ Vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162; abgerufen am 25. August 2012
  3. Mitteilung Deutscher Bundestag vom 28. Oktober 2010 Abgerufen am 25. August 2012
  4. „Geheimnisverrat“ nicht länger strafbar Bericht vom 2. April 2012, abgerufen am 25. August 2012

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