Sicheres Herkunftsland
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Sicheres Herkunftsland bzw. sicherer Herkunftsstaat ist ein Begriff aus dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Asylrecht. Mit Ausnahme von Italien und Schweden nutzen alle Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, einzelne Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.[1]
1 Weblinks
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Sichere Herkunftsstaaten
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Deutschland und die „sicheren Herkunftsstaaten“ - Informationen vom mediendienst-integration.de 2014
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