Schiedsmann
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Das Amt des Schiedsmannes war seit dem Jahr 1900 im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt, die Einrichtung eines solchen Amtes war dem jeweiligen Bundesland und der zuständigen Gemeinde überlassen. Verbreitet war und ist dies vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Schiedsmann) vermutlich nicht.
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