Rechtstradition

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Rechtstradition bezeichnet verschiedene Traditionen in der Entwicklung von Recht und Gesetz, die sich anhand der Rechtsgeschichte nachweisen lassen. Bekannte Beispiele sind:

So ist das Deutsche Recht eine Rechtstradition, die sich vor allem in deutschsprachigen Ländern entwickelt hat; dies betrifft insbesondere die heutigen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Österreich.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Rechtstradition) vermutlich nicht.




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