Rechtsstreit
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Unter einem Rechtsstreit oder einer Rechtsstreitigkeit (englisch Legal case[1] oder litigation) versteht man eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen bzw. Beteiligten über die Interpretation von Rechten. Dabei wird von wenigstens einer Person oft ein Rechtsanwalt beauftragt. Der Begriff bezieht sich meist auf das Privatrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht, wird aber in der Umgangssprache auch auf andere Rechtsgebiete bezogen. Im Strafrecht erfolgt z.B. entweder zunächst ein Strafbefehl oder unmittelbar eine Anklage vor dem zuständigen Gericht.
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