Rechtsphilosophie

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Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft, die sich mit den grundlegenden Fragen des Rechts und der Rechtsprechung befasst, wobei es zahlreiche Überschneidung mit Einzelthemen aus der Philosophie gibt. Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Was ist Recht?
  • In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander?
  • In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral?
  • Welchen (materiellen) Inhalt sollte das Recht haben?
  • Wie entstehen (formal) Rechtsnormen?
  • Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit)
  • In welchem Verhältnis stehen „Rechtsgefühl“ und „Recht“ zueinander?

Zumindest einige dieser Fragen – insbesondere nach der Verbindung von Recht und Moral, der allgemeinen Struktur von Rechtsnormen und nach der Rechtsverbindlichkeit – stellt sich neben der Rechtsphilosophie auch die sogenannte Rechtstheorie, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts, zunächst unter der Bezeichnung „Allgemeine Rechtslehre“ (englisch [analytical] jurisprudence), als eine von der Rechtsphilosophie unabhängige Disziplin herausgebildet hat. Das genaue Verhältnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten.

Ein wichtiger Wegbereiter war der deutsche Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel mit seinem Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts im Jahr 1820.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlinien_der_Philosophie_des_Rechts

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