Rüstkammer
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Als Rüstkammer werden Räume bezeichnet, in denen Waffen und Rüstungen aufbewahrt wurden, um sie im Bedarfsfall an die militärische Besatzung einer Burg oder Festung oder auch an die Bürger einer Stadt auszugeben. Oft befand sich ein solcher Raum im Rathaus. Manchmal wurden auch ganze Gebäude als Rüstkammer bezeichnet, in diesem Fall kann der Begriff synonym mit Zeughaus sein. Die moderne Version der Rüstkammer ist die Waffenkammer.
Noch heute werden einige Museen bzw. Waffensammlungen Rüstkammer genannt, darunter
- die Rüstkammer in Dresden
- die Rüstkammer in Emden
- die ehemalige Rüstkammer im Rathaus von Flensburg
- die Rüstkammer des Moskauer Kremls
- die Rüstkammer des königlichen Schlosses in Stockholm (Livrustkammaren)
- die Rüstkammer der Wartburg
- die Hofjagd- und Rüstkammer in Wien (heute Teil des Kunsthistorischen Museums)
Andere Lexika
- Rüstkammer, in: Pierers Universallexikon, 14. Band. 1862, S. 626 (Digitalisat)
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