Römischer Senat

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Der römische Senat (lateinisch senatus, abgeleitet von senex „alter Mann, Ältester“) war bis zum Ende der Republik im Jahr 27 v. Chr. die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur seine Stellung im Staat war verantwortlich für diese Bedeutung, auch seine Mitglieder, die Senatoren, waren stets bedeutende und im römischen Reich allgemein anerkannte Personen; sie galten als Adel. Obwohl die Rechte des Senats, der vornehmlich eine Versammlung ehemaliger Amtsträger - vor allem der ehemaligen Konsuln - war, und die Rechtskraft seiner Beschlüsse nie niedergeschrieben wurden, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike.

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