Römischer Konsul

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Der Römische Konsul (lateinisch consul) war die höchste zivile und militärische Stellung in der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der Römischen Republik. Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln von der römischen Volksversammlung, den comitia centuriata, gewählt. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 42 Jahren haben, um zu kandidieren. Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei Konsuln aufgeteilt.[1] Ein ehemaliger Konsul (consularis) war stets besonders angesehen und wurde in der Regel Mitglied im römischen Senat.

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Römischer Konsul) vermutlich nicht.




2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Consulat#Wahlvorgang

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