Provinz Schleswig-Holstein

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Preußens Provinz Schleswig-Holstein entstand im Jahr 1867 nach dem Deutsch-Dänischen Krieg (1864) und dem Deutschen Krieg (1866) aus dem Herzogtum Schleswig und dem Herzogtum Holstein. 1876 wurde das Herzogtum Sachsen-Lauenburg – vorher nur in der Person des Königs mit dem preußischen Staat verbunden – in diesen integriert und der Regierung Schleswig in der Provinz Schleswig-Holstein als Kreis Herzogtum Lauenburg unterstellt.[1] Nach dem Ersten Weltkrieg musste Preußen den nördlichen Teil des Landesteils Schleswig auf Grund einer Volksabstimmung 1920 an Dänemark abtreten. Demzufolge verringerte sich die Fläche von rund 19.019 km² im Jahr 1910 auf nunmehr 15.682 km². Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937 wurden die ehemals Freie Reichsstadt Lübeck sowie das ehemalige Fürstentum Lübeck – ab 1919 Landesteil Lübeck (Hauptstadt Eutin) des Freistaates Oldenburg – in die Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Gleichzeitig wurden die Stadtkreise Altona und Wandsbek ausgegliedert und in die Stadt Hamburg eingegliedert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aufgrund des Barber-Ljaschtschenko-Abkommens ein kleiner Teil östlich von Ratzeburg dem Land Mecklenburg zugeordnet und die Provinz Schleswig-Holstein mit einigen mecklenburgischen Exklaven Bestandteil der Britischen Besatzungszone. Durch Verordnung der britischen Militärregierung entstand mit Wirkung vom 23. August 1946 aus der Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein, das seit 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland ist.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 23. Juni 1876, Nr. 8420 der preußischen Gesetzsammlung, S. 169 ff.

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