Privatdetektiv
Ein Privatdetektiv (in Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (in Österreich) ist eine Person, die im Auftrag oder auf eigene Faust Ermittlundgen durchführt und Beweis sucht, um diese zum Beispiel in einem Gerichtsprozess vorzulegen. Das Büro der Detektive wird Detektei genannt. Wer gewerbsmäßig eine Auskunftei oder Detektei betreibt, unterliegt als Betreiber eines überwachungesbedürftigen Gewerbes (Vertrauensgewerbe) der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung.
Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- oder Unterhaltsangelegenheiten, also in zivilrechtlichen Angelegenheiten, ein. Manche Opfer von Straftaten sind mit der Arbeit der Polizei nicht zufrieden, so dass es auch in anderen Fällen zum Einsatz eines Privatdetektivs kommen kann.
1 Siehe auch
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