Präsident des Bundesrates (Deutschland)
Aus PlusPedia
Der Präsident des Bundesrates (kurz auch Bundesratspräsident) steht dem Bundesrat, einem der ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, vor. Zugleich ist der Präsident des Bundesrates Stellvertreter des Bundespräsidenten. Verfassungsgemäß muss der Präsident Mitglied des Bundesrates sein. Nach der Königsteiner Vereinbarung vom 30. August 1950 wird im jährlichen Wechsel in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahlen der Bundesländer ein Ministerpräsident bzw.Regierungschef zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Somit wird dieses Amt von vielen Länderchefs ausgeübt, wenn sie eine enstprechend lange Amtszeit in ihrem Land haben.
Andere Lexika
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.