Präsident des Bundesrates (Deutschland)

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Der Präsident des Bundesrates (kurz auch Bundesratspräsident) steht dem Bundesrat, einem der ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, vor. Zugleich ist der Präsident des Bundesrates Stellvertreter des Bundespräsidenten. Verfassungsgemäß muss der Präsident Mitglied des Bundesrates sein. Nach der Königsteiner Vereinbarung vom 30. August 1950 wird im jährlichen Wechsel in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahlen der Bundesländer ein Regierungschef zum Präsidenten des Bundesrates gewählt.

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