Plagiat

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Ein Plagiat (von lateinisch plagium = „Menschenraub“) ist gesetzlich nach dem Urheberrecht die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Die Definition des Begriffs ist teilweise umstritten. Eine unerlaubte Benutzung liegt unstrittig vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wurde (siehe § 23 Urheberrechtsgesetz). Entsprechende Fälle gibt es insbesondere in der Literatur, aber auch zum Beispiel in der Musik. In der Wissenschaft liegt ein Plagiat vor, wenn z.B. die verwendeten Quellen nicht angegeben werden.

1 Siehe auch

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