Pilatus P-1
Pilatus P-1 | ||
---|---|---|
Typ: | einsitziges Schul-/Trainingsflugzeug | |
Entwurfsland: | Schweiz | |
Hersteller: | Pilatus Aircraft | |
Stückzahl: | 0 |
Die Pilatus P-1 war ein einmotoriges Flugzeug des Flugzeugherstellers Pilatus Aircraft, das jedoch nie die Serienproduktion erreichte.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Geschichte
Es sind kaum noch Unterlagen über die Pilatus P-1 vorhanden. Das Projekt begann etwa Ende Oktober 1940. Es handelte sich um das erste Projekt von Pilatus und der konstruktive Aufbau weist stark auf die Handschrift von Ing. Henri Fiert auf, und gewisse Grundzüge zur nachfolgenden P-2 sind unverkennbar. Respektive die Pilatus P-1 schaffte die Basis zur Entwicklung der Pilatus P-2. Es blieb jedoch nur bei dem Projekt und kein Prototyp wurde gebaut.
2 Aufbau
Einsitziges Trainingsflugzeug. Rumpf aus geschweisstem Stahlrohr, vorn mit demontierbaren Blechen, hinten stoffbespannt. Flügel: Holzkonstruktion mit durchgehendem Holm, Sperrholz beplankt.
3 Externale Bilder
4 Technische Daten
Ein luftgekühlter Reihenmotor Argus As 10E2 mit einer Leistung von 240 PS (180 kW)
- Spannweite 9,20 m
- Länge 6,90 m
- Höhe 2,10 m
- Flügelfläche 12,70 m²
- Leergewicht 850 kg
- Startgewicht 1150 kg
- Höchstgeschwindigkeit auf 600 m/m 325 km/h
- Steiggeschwindigkeit auf 600 m/m 6,5 m/s
- Dienstgipfelhöhe 6000 m
5 Weblinks
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.