Objektive Norm

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Objektive Norm ist eine Norm, die als eine rechtliche Vorschrift in einem Gesetz oder einem anderen anerkannten Regelwerk (z.B. DIN) zu finden ist. Der Begriff wurde außerdem im Umfeld der Priesterbruderschaft St. Pius X. als Gegensatz zum subjektiven Gewissen als „übergeordnetes Gewissen“ verstanden, an dem sich das eigene Gewissen bilden müsse. Demnach werde seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil diese Norm zugunsten einer persönlichen Entscheidung immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Dies habe zur Folge, dass die Gläubigen sich selber überlassen werden, wie dies im Protestantismus praktiziert werde.

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1 Zitate

  • "Ihm ist vielmehr ein Prinzip des Gehorsams gegenüber der objektiven Norm tief eingeprägt, welche die Übereinstimmung seiner Entscheidungen mit den Geboten und Verboten begründet und bedingt." (Amoris laetitia gefunden am 8. April 2016)
  • "Die objektive Norm wird nach protestantischem Vorbild durch das persönliche Gewissen ersetzt." (Bischof Bernard Fellay gefunden am 10. April 2016)
  • "In der Psychiatrie kann in Bezug auf psychische Merkmale keine allgemein gültige objektive Norm festgestellt werden, sondern es kann nur durch die Anwendung der subjektiven Norm einer Person bzw. eines Subjekts ein Sachverhalt ermittelt werden, ob etwas zutreffend ist." (Othmar Mäser gefunden auf psychiater-psychotherapie.com am 2. März 2020)

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Objektive Norm) vermutlich nicht.

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