Oberkommando der Wehrmacht
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Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) bestand in seiner obersten Führung aus General-Feldmarschall Wilhelm Keitel sowie General-Oberst Alfred Jodl. Es ist bekannt, dass es zwischen dem OKW und dem Oberkommando des Heeres (OKH) unter Walter von Brauchitsch häufig zu Kompetenz-Streitigkeiten kam[1]. Wilhelm Keitel wurde beim Nürnberger Prozess wegen Kriegsverbrechen zum Tod verurteilt. Als Beispiel lautete ein Befehl von ihm vom September 1941: Es ist zu bedenken, dass....eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muss die Todesstrafe für 50 bis 100 Kommunisten als angemessen gelten.[2]
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