Naturgesetz

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Als Naturgesetz wird in der Wissenschaft eine Regelmäßigkeit von Vorgängen in der Natur bezeichnet. Die Pluralform „Naturgesetze“ bezeichnet darüber hinaus die Gesamtheit dieser Regelmäßigkeiten und soll deutlich machen, dass möglicherweise noch nicht alle entdeckt oder formuliert wurden. Diskutiert wird der Begriff vor allem in der Wissenschaftstheorie. Von anderen Gesetzen unterscheiden sich Naturgesetze darin, dass sie nicht von Menschen nach deren Belieben in Kraft oder außer Kraft gesetzt werden können. Das Wort Naturgesetze wird meist als Synonym für Physikalische Gesetze verwendet, obwohl es entsprechende Gesetze zum Beispiel auch in der Chemie gibt.

1 Beispiele und Anwendungsbereiche (Auswahl)

2 Vergleich zu Wikipedia




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