Nachlass
Aus PlusPedia
Der Begriff Nachlass kann bedeuten:
- die Besitztümer einer verstorbenen Person (siehe Erbfall) oder erloschenen Firma
- die Insolvenzmasse nach Schweizer Recht
- archivwürdiges Schriftgut einer einer verstorbenen Person und andere Materialien von wissenschaftlicher Bedeutung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe oder Namen. |
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Nachlass, Begriffsklärung) vermutlich nicht.
---
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.