Manfred Genditzki
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Manfred Genditzki (* 28. Mai 1960 in Kalübbe, Gemeinde Breesen, Kreis Altentreptow[1] im Bezirk Neubrandenburg, damals DDR) wurde im Mai 2010 wegen Mordes an einer 87-jährigen Rentnerin in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Bereits vor seiner Verurteilung[2][3][4] waren in der Öffentlichkeit Zweifel an der Täterschaft Genditzkis geäußert worden.[5]
Am 12. August 2022 beschloss das Landgericht in München die Wiederaufnahme des Verfahrens und ordnete die sofortige vorläufige Freilassung Genditzkis an.[6] Der Fall gehört zu den wenigen bekannten Justizirrtümern in Europa.[7]
1 Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Landgerichts München II - 2 Ks 31 Js 40341/08 vom 17. Januar 2012
- ↑ Tochter des Badewannen-Mörders: „Er ist unschuldig“; in: tz Online vom 17. November 2014
- ↑ Der Mord, der keiner war; in: Süddeutsche Zeitung vom 12. Januar 2012
- ↑ Gisela Friedrichsen: Strafjustiz – Auf der falschen Fährte. In: Der Spiegel. Nr. 50, 2011, S. 36 f. (Online).
- ↑ Dagmar Schön: Mordurteil ohne Tat?, myops 30 (Mai 2017), ISSN 1865-2301, S. 21–32
- ↑ Hans Holzhaider: „Man darf nie aufhören zu kämpfen“, Süddeutsche Zeitung, 13. August 2022, Seite 61
- ↑ Zu Unrecht verurteilt durch Fehler in der Forensik: «Ich sass auf meiner Gefängnispritsche und konnte es nicht glauben», Neue Zürcher Zeitung am 30. Oktober 2022
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