Kurfürstenallee (Bremen)
Kurfürstenallee | |
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Straße in Bremen | |
Basisdaten | |
Stadt | Bremen |
Stadtteil | Vahr, Schwachhausen |
Querstraßen | Schwachhauser Heerstr.,[1] Straßburger Str., Lothringer Str., Argonnenstr., Verdunstraße, Metzer Str., Nancystr., Dijonstr., Belfortstr., Orleansstr., Kirchbachstr., Konrad-Adenauer-Allee, Allensteiner Str., Loignystr., Barbarossastr., Karl-Abraham-Str., Brandenburger Str., Wildermuthstr., In der Vahr, Bürgermeister-Spitta-Allee |
Bauwerke | Villa Halle, Bremer Logenhaus, Haus Ritter, ehemalige Oberpostdirektion Bremen |
Nutzung | |
Nutzergruppen | Autos, Fahrräder und Fußgänger |
Straßengestaltung | vierspurige Straße |
Technische Daten | |
Straßenlänge | 2700 Meter |
Die Kurfürstenallee ist eine zentrale Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße in der Stadt Bremen, die in West-Ost-Richtung von der Schwachhauser Heerstraße bis zur Richard-Boljahn-Allee führt.
1 Geschichte
Die Kurfürstenallee wurde 1910 als breite Prachtstraße vom Bremer Stadteil Schwachhausen zun damaligen Siedlungen in Oberneuland angelegt und benannt nach den Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Recht zur Wahl des Königs hatten. Die Kreuzung mit der Kirchbachstraße wurde 1933 als eine der gefährlichsten in Bremen beschrieben, da an dieser Kreuzung damals noch die Regel „rechts vor links“ galt.[2] Es erfolgte zum Ende der 1930er Jahre der Ausbau Richtung in Osten und eine Verbindung zur Autobahn 27. Beim weiteren Ausbau auf vier Fahrbahnen in den 1960er Jahren für die Autobahn-Anschlussstelle Vahr und den zunehmenden Verkehr wurde ein zweispuriger Teil der Straße ab Loignystraße über die Kirchbachstraße und die Bürgermeister-Spitta-Allee als Hochstraße geführt. Die Höchstgeschwindigkeit wurde in Teilstücken auf 70 bzw. 80 km/h festgelegt, und es wurden mehreren Fußgängerbrücken angelegt. Erst ab 2010 wurde diese Sonderregelung zur Geschwindigkeit im Rahmen der Lärmminderung wieder aufgehoben, zumal der vorhandene Lärmschutz nicht mehr ausreichte,[3] so dass auch hier wieder die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ nachfolgend in West-Ost-Richtung
- ↑ Streit um das Vorfahrtsrecht, Bremer Zeitung vom 31. März 1933
- ↑ aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie, siehe Bremer Lärmaktionsplan 2014
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