Umgebungslärm

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Der Begriff Umgebungslärm fasst alle Geräusche, die durch menschliche Aktivitäten erzeugt werden, zusammen und wurde durch die europäische Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) neu eingeführt. Demnach sollen insbesondere die Lärmeinwirkungen von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie betrachtet werden. Ausgenommen vom Umgebungslärm sind Lärmquellen am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Nachbarschaftslärm.[1] In der Bundesrepublik Deutschland ist auch der Sportlärm ausgeschlossen, da es sich überwiegend um Freizeitaktivitäten handelt.

1 Weblinks

  • Texte der Richtlinie vom 25. Juni 2002 in verschiedenen Sprachen

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Umweltbundesamt (Österreich): Ziel der Umgebungslärmrichtlinie. Abgerufen am 19. September 2017.

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