Umgebungslärm
Der Begriff Umgebungslärm fasst alle Geräusche, die durch menschliche Aktivitäten erzeugt werden, zusammen und wurde durch die europäische Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) neu eingeführt. Demnach sollen insbesondere die Lärmeinwirkungen von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie betrachtet werden. Ausgenommen vom Umgebungslärm sind Lärmquellen am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Nachbarschaftslärm.[1] In der Bundesrepublik Deutschland ist auch der Sportlärm ausgeschlossen, da es sich überwiegend um Freizeitaktivitäten handelt.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden verschiedene Konzepte entwickelt, in Deutschland gab es zunächst nur neue Verordnungen und Berechnungsvorschriften. Dies führt in der Öffentlichkeit häufig zur Verwirrung, weil die Verkehrsbehörden z. B. beim Bau von Straßen und Schienen nach den alten Vorschriften rechnen.
1 Weblinks
- Texte der Richtlinie vom 25. Juni 2002 in verschiedenen Sprachen
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Umweltbundesamt (Österreich): Ziel der Umgebungslärmrichtlinie. Abgerufen am 19. September 2017.
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