Kunstraub von Gotha

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Der Kunstraub von Gotha ist ein bisher nicht aufgeklärter Einbruchdiebstahl, bei dem in der Nacht zum 14. Dezember 1979 fünf Gemälde aus Schloss Friedenstein in Gotha gestohlen wurden. Er gilt als schwerwiegendster Kunstraub in der Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und als einer der spektakulärsten Fälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Wert wurde zur damaligen Zeit auf rund fünf Millionen Mark der DDR geschätzt.[1] 2009 wurde der Wert der Kunstwerke auf etwa 50 Millionen Euro geschätzt.[2]

Gestohlen wurden von unbekannten Tätern folgende Gemälde:[1]

Von den meisten Bildern, die in verschiedenen Räumen des Museums im Schloss Friedenstein ausgestellt waren und mit den zugehörigen Bilderrahmen gestohlen wurden, waren lediglich Schwarz-Weiß-Fotos vorhanden. Nur von dem Werk Selbstbildnis mit Sonnenblume ist nach Recherchen des Fernsehmagazins ttt – titel, thesen, temperamente später eine Farbaufnahme aufgefunden worden.[3] Die Verjährungsfrist des Herausgabeanspruchs[4] war im Dezember 2009 abgelaufen, wodurch sich die Stadt Gotha und das Museum neue Hinweise auf den Verbleib der Gemälde erhofften.[3] Van Dycks Selbstbildnis befand sich angeblich nach einer Versteigerung bei Sotheby's in England in einer Privatsammlung, die jedoch nicht öffentlich zugänglich ist; inzwischen stellte sich heraus, dass das Gemälde in England eine Kopie ist.

Die Gemäldesammlung aus Schloss Friedenstein gehört seit 2004 zusammen mit den Beständen aus dem Herzoglichen Museum Gotha zur Stiftung Schloss Friedenstein in Gotha. Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass die fünf Gemälde sichergestellt sind. Sie befinden sich seit September 2019 in der Obhut der Staatlichen Museen zu Berlin.[5] Dort wird im Rathgen-Forschungslabor ihre Echtheit überprüft.[6] Über einen Rechtsanwalt aus Süddeutschland hatte der Besitzer im Juli 2018[7] zuvor den zuständigen Kunsthistoriker der Stiftung Schloss Friedenstein kontaktiert.[8] Der Anwalt sowie der Einlieferer der Bilder, ein Arzt aus Ostfriesland, sehen sich dem Vorwurf des Verdachts der Erpressung und der Hehlerei ausgesetzt.[9] Strafrechtlich gilt der Diebstahl als verjährt, jedoch könne sich der westdeutsche Besitzer nicht auf eine „gutgläubige Ersitzung“ berufen. Die Stiftung Schloss Friedenstein hat nach Auffassung einer Anwältin, die das Museum im Gothaer Schloss Friedenstein vertritt, „durch den Diebstahl von 1979 nie ihr Eigentum verloren, gleichgültig wie dieser Diebstahl genannt oder erklärt wird. Durch die Übergabe der Bilder befinden sich jene aber, falls es sich um die Originale […] handelt, wieder in Besitz und Eigentum der rechtmäßigen Eigentümer.“[10] Hintergrund dieser Rechtslage ist unter anderem § 935 BGB, der festlegt, dass ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist, wenn eine Sache dem Eigentümer gestohlen worden ist und dies dem neuen Besitzer bekannt war.[11]

1 Weblinks

2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. 1,0 1,1 Antje Lauschne: Nach 30 Jahren noch immer ungeklärt. Der Coup von Gotha. Artikel von n-tv.de vom 10. Dezember 2009
  2. Der Gotha Coup. Im Dezember 1979 wird das Schloss Friedenstein Tatort eines akrobatischen Einbruchs, der ungelöste Rätsel aufgibt Artikel des Museum Security Network vom 13. November 2009.
  3. 3,0 3,1 Ulli Wendelmann: Rückschau: Der Kunstraub von Gotha. Artikel von DasErste.de vom 14. Juni 2009
  4. § 197 Absatz 1 Nummer 2 BGB nach 30 Jahren eintretende Verjährung des Herausgabeanspruchs aus dem Eigentum nach § 985 BGB
  5. Übrigens wenige Wochen nach Anlage des Artikels hier bei Pluspedia !
  6. Hochkarätige Gemälde nach Diebstahl möglicherweise aufgetaucht. In: MOZ.de. 2019-12-06. Abgerufen am 6. Dezember 2019.
  7. https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/kunstdiebstahl-kunstraub-gotha-ddr-bilder-aufgetaucht100.html
  8. Stefan Trinks: Fünf Meisterwerke wieder aufgetaucht. In: FAZ.net. 2019-12-06. Abgerufen am 6. Dezember 2019.
  9. Konstantin von Hammerstein: Gemälde aus größtem DDR-Kunstraub wieder aufgetaucht. In: Spiegel.de. 2019-12-06. Abgerufen am 6. Dezember 2019.
  10. Stefan Koldehoff, Tobias Timm: Kunstdiebstahl in Gotha – Ein deutsch-deutscher Krimi. In: Zeit Online. 2019-12-06. Abgerufen am 7. Dezember 2019.
  11. Es müsste aber nachgewiesen werden, dass diese Gemälde 2004 in das Eigentum der Stiftung übergegangen sind.

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