Kultusministerkonferenz

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Kultusministerkonferenz (kurz KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Kultusminister bzw. Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. Januar 2019 bilden die für Kulturpolitik zuständigen Minister und Senatoren eine eigene Kulturminister-Konferenz (Kultur-MK) unter dem Dach der KMK.

Nach dem Grundgesetz sind dem Bund (fast) keine Gesetzgebungs-[1] oder Verwaltungszuständigkeiten[2] im Bereich des Bildungswesen und der Kultur übertragen, so dass diese in der Zuständigkeit der Bundesländer (sogenannte Kulturhoheit) verbleiben. Die Rechtschreibreform 1996 und die Debatte um eine notwendige Bildungsreform in der Folge des schlechten Abschneidens deutscher Schüler in der PISA-Studie brachte in den letzten Jahren die Kultusministerkonferenz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Da für deren Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, wurde sie von Kritikern als behäbig und unflexibel angesehen.

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3 Einzelnachweise

  1. außer: dem Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, Art. 73 Abs. 1 Nr. 5a GG; der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen, Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG
  2. außer einem Zusammenwirken von Bund und Ländern: bei 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, Art. 91b Abs. 1 GG; bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen, Art. 91b Abs. 2 GG

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