Kinderlärm
Kinderlärm ist der oft als störend empfundene Lärm, der von Kindern ausgeht. Quelle des Lärms können ein Kindergarten, ein Kinderspielplatz oder eine Grundschule, aber auch spielende Kinder in der Nachbarschaft sein. Zunehmende Beschwerden in Deutschland führten wegen der dahinter vermuteten Kinderfeindlichkeit dazu, dass nach mehreren Gerichtsurteilen[1] das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert wurde. So heißt es in § 22 Absatz 1a BImSchG seit 2011:[2] „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen.“
1 Einzelnachweise und Anmerkungen
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kinderlärm) vermutlich nicht.
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