Kammerherr (Historisch)
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Ein Kammerherr war ein Amtsinhaber am Hof eines regierenden Fürsten oder Monarchen, der den Ehrendienst am Hof zu versehen hatte. Er stand über dem Kammerjunker. An sehr größen Höfen gab es auch einen Hofmarschall, der dann über ihm stand. Das Abzeichen des Kammerherrn war der goldene Kammerherrnschlüssel
1 Quelle
2 Verschiedene Kammerherrn
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