Jan von Riesenberg

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Johann von Rabí (tschechisch Jan Rábský z Risenberka) von Riesenberg hat zwar den durch die Belagerung der Burg entstandenen Schaden auf 1420 Schock Groschen geschätzt und für ihn als Pfand die Klosterhöfe Přeštice, Nezamyslice und Soběkury von König Sigmund bekommen, doch der tatsächliche Schaden war wohl nicht so groß. Kurz danach war die Burg wieder vollkommen in Ordnung, so dass Žižka, der dieses Widerstandsnest zerstören wollte, sie erneut bereits im Juli 1421 belagerte. Diese Belagerung wurde für Jan Žižka schicksalhaft, da er bei ihr auch sein zweites, gesundes Auge verlor. Zu diesem Unglück kam es nach einer alten Überlieferung gleich am Tor zu der neuen Vorburg. Nach einer späteren Aufschrift und der gezeichneten Darstellung, beschrieben von Bohuslav Balbín, wurde Žižka durch ein Geschoss aus einer Armbrust getroffen, welches der Ritter Přibík Kocovský von einem hohen Turm am Tor abfeuerte. Der hussitische Heerführer musste sein Heer sofort verlassen und sich nach Prag begeben um sein Auge behandeln zu lassen. Die Ärzte haben sein Auge zwar behandelt, sie konnten es aber nicht retten. Žižka war also von da an völlig blind. Das Heer fuhr mit der Eroberung der Burg auch nach seiner Abfahrt fort und war dabei erfolgreich. Die Trauer über den Verlust des geliebten Kriegsführers verhalf ohne Zweifel dazu, dass diesmal die Burg durch die Belagerung und Eroberung sehr stark in Leidenschaft gezogen wurde.

Johann von Rabí ließ sich jedoch weder durch die Eroberung der Burg noch die Schäden, die er erlitten hat, niederschlagen. Im Jahre 1431 lieh er schon mit seinem Bruder Wilhelm Švihovský dem König Sigmund 2100 Schock Groschen; dafür bekamen sie als Pfand die Dörfer des Klosters Chotěšov, Vstiš und Litice und für weitere 1350 Schock eine weitere Eintragung für Přeštice, Soběkury und Nezamyslice. 1434 bei der Schlacht von Lipan schickte Johann seine Leute dem Adelsheer zur Hilfe und vollendete das lang andauernde Bündnis mit den Herren von Rose durch die Vermählung mit Anna von Hradec. Von den vier Söhnen, die aus der Ehe hervorgingen, erbte 1459 Rabí Wilhelm, der im Unterschied zu seinem gleichnamigen Onkel von Švihov der Jüngere genannt wurde. Obwohl er mütterlicherseits mit dem Führer des Adelswiderstandes gegen Jiří von Poděbrady Oldřich von Hradec verwandt war und im Einklang mit der antihussitischen katholischen Tradition seines Hauses erzogen wurde, erkannte er schnell, auf welcher Seite sich die Wahrheit, Recht sowie das Nutzen für die Heimatbefindet, und wurde zu einem der treuesten Anhänger von Jiří.

1469 erklärte er den Krieg sogar seinem mächtigen Nachbarn Johann von Rosenberg und schickte gegen ihn sein Heer, geführt vom Burgvogt von Rabí Peter von Damnic. Auf der Burg unterhielt er eine ständig wachsende Heerestruppe mit erfahrenen Feldwebeln um dem König jederzeit zur Hilfe eilen zu können. Seine Höfe waren häufig geplündert, aber das Heer von Rosenberg traute sich nicht die Burg Rabí anzugreifen. Der König hat die Treue von Johann von Rabí reichlich belohnt. Er hat für ihn bis zu seinem Lebensende die Eintragungen für Přeštice, Vstič und Nezamyslice verlängert, schenkte ihm das Dorf Hradešice und später auch ein Jahresgehalt in Höhe von 1000 Schock aus den Einkünften der Stadt Písek.

Nach dem Tod von Jiří von Poděbrady bewahrte Johann die gleiche Loyalität auch gegenüber König Vladislav und bemühte sich als höchster Kammerherr um Frieden zwischen ihm und Johann von Rosenberg, dem Anhänger des ungarischen Königs Matthias. Für seinen überparteilichen Standpunkt und persönliche Ehrenhaftigkeit gewann er eine allgemeine Achtung, so dass er 1743 zu einem von vieren Landverwaltern gewählt wurde, die während der Abwesenheit von König mit der Regierung beauftragt wurden. Seine Ansichten hat Johann von Rabstein im bekannten Dialog ausführlich beschrieben, in dem er in Form von einer Unterredung zwischen dem Führer der katholischen Seite Zdeněk von Sternberg, dem Großprior von Strakonice Johann von Schwamberg und Wilhelm von Rabí ihre Meinungen vorstellt, aus denen er selbst einen Ausweg sucht.

Wilhelm von Rabí starb 1479 und weil er keine direkten Erbfolger hatte, vermachte er mit Verlaub des Königs sein ganzes Vermögen seinem Cousin, dem Sohn von Wilhelm von Švihov Puta, der auf dieser Weise als kaum zwanzigjähriger junger Mann zu einem der reichsten Adeligen im Lande wurde. Schon mit 15 war er Mitglied des Kammergerichts und seit 1479 bekleidete er bis zu seinem Tode eines der höchsten Landesämter. Er war Landrichter. Er wurde also zusammen mit Jindřich von Hradec, Jan von Roupov, Johann von Schelmberg und den anderen Mitgliedern des Landgerichts mitverantwortlich für eine Reihe von neuen Regelungen, durch die der hohe Adel zu Zeiten eines schwachen Königs die völlige Herrschaft im Lande erlang. Neben der Währungsabwertung wurde durch sein Zutun am 14. März 1487 gesetzlich die völlige Verknechtung der Untertanen verankert. Der Grund für dieses Gesetz, das sehr schwer die Untertanen traf; war einerseits die Entvölkerung der Dörfer nach den Hussitenkriegen und der dadurch entstandene Arbeitskräftemangel, andererseits die immer größer werdende Flucht der Untertanen vom Lande, zu der sie durch die immer höher werdenden ungerechten Ansprüche der Feudalherren gezwungen wurden. Die Währungsabwertung setzte nämlich den Münzenwert herab und dadurch auch den Wert der Löhne und Verpachtungen, welche bislang die Untertanen dem Landherren aus dem Grundstück zahlten. Der Adel versuchte diesen Verlust vor allem durch intensivere Landwirtschaft und Einführung von neuen, ertragreichen Methoden der Landwirtschaftsproduktion zu ersetzen, wie z. B. die Bierbrauerei und die dazugehörige Hopfenanbauung, die Zucht von Marktfischen, die Schafzucht u.ä.. Dazu brauchte sie den Boden, und wenn das so genannte Dominikale nicht mehr reichte, beschlagnahmte sie das Rustikale, und zwar die besten und geeignesten Grundstücke. Zum Ausgleich bekamen die Untertanen minderwertige oder entfernte oder gar keine Grundstücke, wodurch sie zugrunde gerichtet wurden. Sie wehrten sich zunächst durch das Flüchten vom Lande überwiegend in die Stadt, und als das Gesetz von 1487 dies unter Androhung von hohen Geldstrafen verbot, kam es zu offenen Aufständen.

1 Siehe auch

2 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Autoren: Bötsy, Nobody is perfect, Textkorrektur, Herbert Schmauser

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