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Handbuch PlusPedia


Alle Beiträge zur PlusPedia fallen unter die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC-BY-SA). Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der CC-BY-SA zugestimmt hat.

Bitte gib im Artikel und in der Bildbeschreibung deine Quellen an und weise ggf. darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde. Falls du nicht möchtest, dass dein Text verändert und verbreitet wird, dann speichere ihn nicht.

Beachte auch, dass deine IP-Adresse auf dem Server intern und dein Benutzername in der Versionsgeschichte öffentlich mitprotokolliert werden. Jeder PlusPedia-Benutzer ist für seine eigenen Beiträge verantwortlich. Solltest Du einen Text oder auch eine Datei hochladen, die irgendein Recht eines Dritten verletzt, dann wirst du dafür im Falle eines Falles haftbar gemacht!

1.1 Rechtliches

Wenn du ein Bild oder eine andere Datei (z.B. Audiodatei) hochlädst, dann nur, wenn es dein Bild oder ein gemeinfreies („public domain“) Bild ist bzw. der Urheber es unter eine der erlaubten freien Lizenzen gestellt hat (GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) oder CC-by-sa). Beachte bitte unbedingt das Recht am eigenen Bild.

Zu jedem Bild muss eine exakte Quellenangabe und die Lizenz auf der Beschreibungsseite gespeichert werden; dafür gibt es entsprechende Vorlagen. Die Lizenzen dürfen sich nicht widersprechen. So schließt die Vorlage:Bild-NurInPP andere Lizenzen aus und darf nur bei selbsterstellten Bildern angegeben werden. Sollte die Lizenz unklar sein, kann vorübergehend die Vorlage:Bild-ohne-Lizenz verwendet werden.

Texte aus anderen Wikis können übernommen werden, wenn das entsprechende Wiki als Quelle angegeben ist und es gemäß der Lizenzbeschreibung erlaubt ist. Beachte aber, dass Wikis nur eine bestimmte Form von Webseiten sind und nicht alles daraus kopiert werden darf. Wörtliche Zitate aus anderen Quellen (Bücher, Zeitschriften) müssen gekennzeichnet werden. Dafür gibt es die einfache Vorlage:Zitat. Die Quelle kann im Text auch unter den Einzelnachweisen angegeben werden. Hilfreich ist bei Quellen im Internet immer der direkte Weblink, auch wenn dieser sich später ändern kann. Tote Weblinks können im Webarchiv wiedergefunden werden.

1.2 Schutzdauer

Im allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers, bei Werken ohne andere Urheberbezeichnung 70 Jahre nach ihrer Schaffung bzw. nach ihrer Erstveröffentlichung. Leistungsschutzrechte bei Bildern und Tonträgern erlöschen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Darbietung. Frei sind somit auch alle Bilder von Gemälden, Kunstwerken und künstlerischen Darstellungen aus der Zeit vor 1970 (siehe § 137c Urheberrechtsgesetz). Im Zweifelsfall ist bei der jeweiligen Quelle nachzuforschen, welche Schutzdauer dort gilt, da dies in den einzelnen Staaten unterschiedlich ist. Die Tatsache, dass zum Beispiel bei Google ein Bild angezeigt wird, bedeutet nicht automatisch, dass dieses beliebig verwendet werden darf.


Siehe auch:

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