Heilpraktiker

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Heilpraktiker darf in Deutschland nach einer staatlichen Überprüfung die Heilkunde auszuüben, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein. Die deutschsprachigen Länder sind Hochburgen der Alternativmedizin. Ein Schwerpunkt der Heilpraktiker liegt in der Homöopathie.

Heilpraktiker dürfen auch Medikamente verschreiben.
Sein Gegenstück ist der Gesundheitspraktiker, der dem Menschen dabei hilft, erst gar nicht krank zu werden bzw. dem Patienten auf dem Weg Rekonvaleszenz beratend zur Seite zu stehen.
Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Berufsbild

"Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte. Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt."[1]

2 Aufgaben des Heilpraktikers

"Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. Damit erfüllt er auch eine gesellschaftliche Aufgabe: Er verhindert in den ihm eigenen Bereichen gesundheitlicher Versorgung eine unserer demokratisch pluralistischen Gesellschaft unangemessene Monopolstellung der institutionalisierten Medizin und bildet praktisch eine Regulativfunktion, in dem durch sein Wirken nicht nur die Therapiefreiheit sinnvoll gewahrt wird, sondern auch die Wahlfreiheit des Bürgers nach einem von ihm persönlich bevorzugten Therapeuten. Diese soziologische Funktion erfüllt der Heilpraktiker als eigenständiger Behandler unabhängig davon, ob einige seiner Therapien die wissenschaftliche Anerkennung erlangen und/oder Eingang in die allgemeine Medizin finden. Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommenen Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt."[2]

3 Geschichte

Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851 konnte die Weiterentwicklung nicht entscheidend hemmen. Nach kurzzeitiger Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 durch die Gewerbeordnung formierten sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen und Magneopathen kontinuierlich zu einem Berufsstand. Gemeinsame Aktivitäten in den aufkommenden Volksgesundheitsbewegungen sowie Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden waren ein Indiz für die endgültige Formierung eines neuen Berufsstandes und zugleich eine Reaktion auf die 1872 überall im Deutschen Reich geltenden Beschränkungen.

Die Zahl der Heilkundigen ohne abgeschlossenes Medizinstudium stieg von 1713 im Jahre 1817 bis 1933 auf 14266. Auch die 1899 eingesetzte ständige Kurpfuscher-Kommission der Ärzte konnte dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten.

Erst das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden. 1952 wurde diese Einschränkung, die gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein."[3]

4 Einzelnachweise

  1. Berufsbild Heilpraktiker Teil I
  2. Berufsbild Heilpraktiker Teil II
  3. Berufsbild Heilpraktiker Teil III

5 Vergleich zu Wikipedia




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway