Handelsvolumen (Börse)
Der Begriff Handelsvolumen (auch Börsenumsatz genannt) bezeichnet die Anzahl oder den wertmäßigen Gesamtbetrag der in einem bestimmten Zeitraum an einer Börse gehandelten Finanzobjekte wie Aktien und andere Wertpapiere oder Kontrakte. In manchen Ländern wird auf diese Börsenumsätze eine Börsenumsatzsteuer erhoben. In vielen Staaten hat das Handelsvolumen eines Wertpapiers auch eine rechtliche Bedeutung:
Wer in den Vereinigten Staaten in einem bestimmten Umfang Wertpapiere kauft oder verkauft, fällt unter Artikel 144 des Securities Act von 1933. Die Berechnung des Handelsvolumens wird dabei von der Börsenaufsichtsbehörde (SEC) vorgenommen. Aktuell gilt unter bestimmten Bedingungen als Grenze 1 Prozent oder ein Betrag von 50.000 US-Dollar innerhalb von drei Monaten.[1] Ähnliches galt in Deutschland durch § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) seit 2002 und wurde in der Europäischen Union 2014 durch die Marktmissbrauchsverordnung für die Eigengeschäfte von Führungskräften[2] allgemein eingeführt.[3]
Es gilt bei Aktien folgender Zusammenhang:
- V = s x k
V = Volumen, s = Zahl der Aktien innerhalb eines Zeitraums, k = mittlerer Aktienkurs
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Investor Publications Rule 144: Selling Restricted and Control Securities (englisch), abgerufen am 24. März 2019
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Eigengesch%C3%A4fte_von_F%C3%BChrungskr%C3%A4ften
- ↑ siehe Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Artikel 19
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