Großaktionär

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine Aktiengesellschaft ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.[1] Oft handelt es sich um traditionelle Unternehmen, manchmal noch im Besitz der Gründerfamilie. In Deutschland beginnt die Meldepflicht bei Aktien eines Unternehmens, die an der Börse notiert sind, laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bereits bei 3 Prozent.[2] Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,[3] wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe Squeeze-out).[4]

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Großaktionär) vermutlich nicht.




2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz
  2. siehe § 33 WpHG mit weitergehenden Bestimmungen
  3. siehe § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
  4. § 39c WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz)

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway