Großaktionär
Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine Aktiengesellschaft ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.[1] Oft handelt es sich um traditionelle Unternehmen, manchmal noch im Besitz der Gründerfamilie. In Deutschland beginnt die Meldepflicht bei Aktien eines Unternehmens, die an der Börse notiert sind, laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bereits bei 3 Prozent.[2] Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,[3] wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe Squeeze-out).[4]
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Großaktionär) vermutlich nicht.
2 Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz
- ↑ siehe § 33 WpHG mit weitergehenden Bestimmungen
- ↑ siehe § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
- ↑ § 39c WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz)
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