Grenzwert (Rechtswissenschaft)
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In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für
- eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines Schadstoffes, der umwelt- oder gesundheitsschädlich (z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend) ist
- eine sonstige messbare maximal als zulässig festgelegte gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße bzw. Emission, z. B. für chemische Stoffe, Elektromagnetische Felder, Lärm oder Radioaktivität.
Diese Grenzwerte sind rechtliche Festlegungen, die in der Regel auf dem Stand der Wissenschaft beruhen und in entsprechenden Verordnungen beschrieben werden. Auslösewerte und Schwellenwerte haben eine ähnliche Bedeutung, können aber überschritten werden und lösen bestimmte Gegenmaßnahmen aus. Ein Beispiel sind die gemessenen Werte bei Ozon im Straßenverkehr.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
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