Gesinnungsethik
Als Gesinnungsethik bezeichnet man eine Ethik, welche die hinter einer Handlung stehende Absicht bzw. Gesinnung bewertet. Der Begriff wurde als Fachterminus von Ernst Troeltsch,[1] Max Scheler[2] und vor allem von Max Weber[3] mit jeweils leicht abweichender Bedeutung in die Ethikdiskussion eingeführt.
Der Unterschied zur Verantwortungsethik, welche die Verantwortbarkeit und tatsächlichen Folgen des Handelns betont, trat besonders bei der bei seit 1980 stattfindenden Diskussion um den NATO-Doppelbeschluss hervor. Die Nachrüstungsgegner zogen sich gesinnungsethisch auf einen fundamentalen Pazifismus zurück. Verantwortungsethisch orientierte Protagonisten, wie z.B. der die Nachrüstung befürwortende Bundeskanzler Helmut Schmidt, dagegen begründeten ihre Entscheidung für die Nachrüstung mit den Gefahren der Bedrohung durch die Sowjetunion.[4]
1 Einzelnachweise
- ↑ Ernst Troeltsch: Grundprobleme der Ethik [1902], Gesammelte Schriften Band 2, Göttingen 1922, Nachdruck Scientia, Aalen 1977, 626
- ↑ Max Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, Teil III: Materiale Ethik und Erfolgsethik (online)
- ↑ Max Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922, 7. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 1977, 467ff
- ↑ Guenther Roth: Max Webers zwei Ethiken und die Friedensbewegung damals und heute; in Guenther Roth: Politische Herrschaft und persönliche Freiheit / Heidelberger Max Weber Vorlesungen 1983, Suhrkamp Verlag, 1. Aufl., Frankfurt a. M., 1987, Seite 201 ff.
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