Fünf-Punkte-Plan der NPD zur Ausländerrückführung

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Der Fünf-Punkte-Plan der NPD zur Ausländerrückführung ist ein 2009 von der rechtsextremen NPD verabschiedetes Konzept, die endgültige Überfremdung Deutschlands abzuwenden. Dies geschah als Reaktion darauf, daß alle im Bundestag vertretenen BRD-Blockparteien 2004 ein Zuwanderungsprogramm, welches weiterhin den Zuzug ausländischer, vornehmlich fremdländischer Arbeitskräfte befördert, beschlossen hatten. In der NPD-Schrift wird dies als „unmenschlich und weder wirtschaftlich noch volkspolitisch vertretbar“ bezeichnet. Ausländer und Deutsche sollen dabei gleichermaßen profitieren.

Die fünf Punkte dabei sind:

  • Schaffung eines nationalen Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetzes, durch das Arbeitsvermittlungsstellen nur dann Arbeit für eine begrenzte Zeit an Ausländer vergeben dürfen, wenn keine gleichqualifizierte deutsche Arbeitskraft zur Verfügung steht.
  • Sofortige Ausgliederung der in [der Bundesrepublik] Deutschland lebenden und beschäftigten Ausländer aus dem bundesdeutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem.
  • Strikte Aufenthaltsbeschränkung, nach der ausländische Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende willkommen sind, Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder Sonderaufenthaltsgenehmigung allerdings nach dreimonatigem Aufenthalt das Land unverzüglich zu verlassen haben.
  • Ausländer sollen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben dürfen, der deutsche Boden soll unveräußerliches Eigentum des deutschen Volkes bleiben. Ausländer, die in Deutschland investieren wollen, sollen jedoch sowohl Boden mieten als auch pachten können.
  • Das einklagbare Recht auf Asyl soll ersatzlos gestrichen werden, dies bedeutet die Streichung des sogenannten „Asylrechtsparagraphen“ (Art. 16a GG). Die Abschiebung von Ausländern soll dabei erleichtert werden.

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