Erziehungsberechtigte
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Ein Erziehungsberechtigter oder Erziehungsbefohlener ist eine Person, der die Erziehung eines Kindes anvertraut, befohlen oder übergeben ist. Ein Erziehungsbefohlener wird vom Jugendamt eingesetzt.
Folgende Personen- sowie Berufsgruppen können (zu unterschiedlichen [Tages-]Zeiten bzw. für unterschiedliche Zeitintervalle) Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsbefohlene (i. d. R. bis zum 18. Lebensjahr) sein:
- Eltern (Begriffsklärung) bzw. Elternteil – Vater und/oder Mutter
- Lehrer/Lehrerein an öffentlichen und privaten Schulen sowie an Internaten
- Erzieher/Erzieherin (früher auch Kindergärtnerin genannt)[1]
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Tagblatt%202003/06%20Junisession/Beilagen/20030707_170715/Beilage%2024%20Organisation%20Regierungsrat%20und%20Verwaltung%20OG%20Aend%20Vortrag.pdf
3 Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
- Löschdiskussion zu Erziehungsbefohlener bei Wikipedia
Erster Autor: Liebenau Jens Liebenau angelegt am 03.05.2010 um 17:45, weitere Autoren: Florentyna, Noebse, Zaphiro, Olaf Studt, Jens Liebenau, Nepomucki
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