Erziehungsbefohlener
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Ein Erziehungsbefohlener ist jemand, der der Erziehung eines anderen beziehungsweise jemandes Erziehung anvertraut, anbefohlen respektive übergeben ist.
Folgende Personen- sowie Berufsgruppen können (zu unterschiedlichen [Tages-]Zeiten bzw. für unterschiedliche Zeitintervalle) Erziehungsberechtigte für Erziehungsbefohlene (i. d. R. bis zum 18. Lebensjahr) sein:
- Eltern (Begriffsklärung) bzw. Elternteil – Vater und/oder Mutter
- Lehrer (Lehrkräfte/Lehrkörper) an öffentlichen und privaten Schulen sowie an Internaten
- Erzieher (Kindergärtner)[1]
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Tagblatt%202003/06%20Junisession/Beilagen/20030707_170715/Beilage%2024%20Organisation%20Regierungsrat%20und%20Verwaltung%20OG%20Aend%20Vortrag.pdf
3 Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
Erster Autor: Liebenau Jens Liebenau angelegt am 03.05.2010 um 17:45, weitere Autoren: Florentyna, Noebse, Zaphiro, Olaf Studt, Jens Liebenau, Nepomucki
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