Erziehungsbefohlener

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Ein Erziehungsbefohlener ist jemand, der der Erziehung eines anderen beziehungsweise jemandes Erziehung anvertraut, anbefohlen respektive übergeben ist.

Folgende Personen- sowie Berufsgruppen können (zu unterschiedlichen [Tages-]Zeiten bzw. für unterschiedliche Zeitintervalle) Erziehungsberechtigte für Erziehungsbefohlene (i. d. R. bis zum 18. Lebensjahr) sein:

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Tagblatt%202003/06%20Junisession/Beilagen/20030707_170715/Beilage%2024%20Organisation%20Regierungsrat%20und%20Verwaltung%20OG%20Aend%20Vortrag.pdf

3 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: Liebenau Jens Liebenau angelegt am 03.05.2010 um 17:45, weitere Autoren: Florentyna, Noebse, Zaphiro, Olaf Studt, Jens Liebenau, Nepomucki

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