Dignitatis humanae

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Mit Dignitatis humanae (lat. für „Würde des Menschen“) [1] ist eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil von 1965 gemeint, in der erstmals die sog. "Vorrechte" des Staates auf Wahrheit und Religion von der Kirche selbst als nicht mehr einforderbar gesehen werden.

Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Kirche sich nicht mehr in die Belange des Staates einmischt und auch die weltlichen, wenn auch nicht göttlichen, Gesetze akzeptiert, sie sogar toleriert. Völkerrechtlich gesehen ist somit nicht mehr Gottes Recht an erster Stelle, sondern das weltliche Recht oder die Naturrechte.

Von vielen wird das kurze Dokument, dem man seine schwierige Entstehungsgeschichte noch ansieht, als revolutionär bezeichnet. Yes Congar lobte das Dokument als revolutionär, weil es alle staatlichen Regelungen, die nicht die Rechte der Kirche betrifft, erlaubt und billigt. Die Kirche mischt sich sozusagen nicht mehr direkt in die Belange des Staates ein, wenngleich sie weiterhin Forderungen hochhält. Neue Regelungen wie im Scheidungsrecht und für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft dürfen Regierungen der Staaten nun ganz offiziell in Gesetze gießen.

Das Dignitatis humanae garantiert die Religionsfreiheit aller religiöser Gruppen und wertet sie auf. Die Kirche akzeptiert somit erstmals, dass es auch andere Glaubensrichtungen gibt und stellt ihre Glaubensrichtung nicht mehr als erste fest.

Trotzdem behält sich die Kirche weiterhin einen Absolutionsanspruch in geistlichen Fragen vor. Dieser Anspruch ist im Lumen gentium (insb. Nr. 14) festgehalten. Das Lumen Gentium wird von einigen Gelehrten als Schwächung von Paulus und Stärkung von Jesus Christus angesehen, man konzentrierte sich hier vermehrt auf Jesus als Prophet.[2] Im Kapitel VIII wird darauf eingegangen.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Mehrsprachiger Text (offizielle Übersetzungen)
  2. Pesch 2001, S. 138-140

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