Deutsche Flagge

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Die abgebildete Flagge Deutschlands entspricht der Vorgabe „schwarz-rot-gold“ nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, offiziell Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol und zeigt laut Artikel 22 des Grundgesetzes[1] die Farben Schwarz, Rot und Gold in waagerechten Streifen und dem Seitenverhältnis 3:5. Zuerst wurde sie offiziell von der Deutschen Nationalversammlung 13. November 1848 als nationales Symbol beschlossen, wesentlich später erst wieder am 3. Juli 1919 in der Weimarer Republik und wieder angenommen am 23. Mai 1949 für die Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zu den zwischenzeitlich verwendeten deutschen Flaggen bis 1918 und bis 1945 gibt es für diese Flagge Deutschlands keine verbindlichen Spezifikationen für die Farbwerte von Schwarz, Rot und Gold. Ähnliche Flaggen haben Belgien und Uganda.

Andere Lexika





  1. siehe Art. 22

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