Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die unter anderem den Kindesunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft. Sie entstand 1962 und wird seitdem an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Unterhalt wird nach Altersgruppen, Einkommensstufen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten berechnet. Zur Vereinfachung wird eine Tabelle aufgestellt.
1 Kritik
Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.[1] Zum Beispiel wurde im Insolvenzrecht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,[2] während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar 2015 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 880 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 1.080 Euro festgesetzt[3] und seitdem nicht verändert wurde. Dieser Unterschied gilt zwar 2019 nur bei Einkommen bis 1.901 Euro netto, stellt aber eine starke Benachteiligung der unteren Einkommensgruppen dar.
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2 Weblinks
- Informationen im amtlichen Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Düsseldorfer Tabelle gültig seit 1. Januar 2019 (PDF)
3 Einzelnachweise
- ↑ https://www.gegen-hartz.de/news/scharfe-kritik-an-neuer-duesseldorfer-tabelle
- ↑ https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20
- ↑ http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2015/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2015.pdf
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